unter Einbeziehung der ALLGEMEINEN DEUTSCHEN SPEDITEURBEDINGUNGEN ADSp, sowie der Logistik-AGB vom Bundesverband Speditions- und Logistikverband e.V
Präambel
sendwerk ist eine Marke der Lutter GmbH. Die Lutter GmbH bietet ihren Kunden unter der Marke sendwerk Dienstleistungen im E-Commerce Bereich an, worunter auch das Vermitteln von Transportdienstleistungen im Auftrag des Auftragsgebers fällt. Die Lutter GmbH ist kein Speditionsunternehmen im Sinne der ADSp.
Die nachfolgenden AGBs nehmen ergänzend Bezug auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und die Logistik-AGB des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (Logistik-AGB) und machen diese zum Inhalt dieser AGBs.
Die ADSp und die Logistik-AGB können auf unserer Internetseite unter www.sendwerk.de/adsp und www.sendwerk.de/logistik-agb abgerufen werden.
1. Inhalt und Rangfolge
1.1. Unseren Geschäften liegen neben diesen Bestimmungen auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie die Logistik-AGB des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (Logistik-AGB) in der jeweils gültigen Fassung zugrunde und gelten als Bestandteil unserer AGB.
1.2. Es gelten vorrangig die ausdrücklichen Bestimmungen dieser AGBs. Bei Verweis auf die ADSp gelten ergänzend die Regelungen der ADSp, soweit diese den ausdrücklichen Bestimmungen dieser AGBs nicht widersprechen. Bei Verweis auf die Logistik-AGB gelten ergänzend die Regelungen der Logistik-AGB, soweit diese den ausdrücklichen Bestimmungen dieser AGBs nicht widersprechen. Widersprechen sich ADSp und Logistik-AGB, so gelten die ADSp vorrangig in dem unter Ziffer 2 der ADSp definierten Anwendungsbereich, die Logistik-AGB vorrangig in dem unter Ziffer 1.1 der Logistik-AGB definierten Anwendungsbereich. Sollte eine Überschneidung beider Anwendungsbereiche vorliegen, gehen die Regelungen der ADSp vor.
2. Wareneingang und Warenausgang
2.1. Die Lutter GmbH verpflichtet sich, Wareneingänge und Warenausgänge elektronisch über eine Schnittstelle oder per Mail an den Auftraggeber zu übermitteln. Sofern eine elektronische Anbindung nicht realisiert wird, erfolgen die Meldungen manuell.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Widerspricht der Auftraggeber den übermittelten Daten nicht schriftlich binnen drei Werktagen, so gelten die übermittelten Bestände und/oder Warenbewegungen. Ansprüche aus Fehlbeständen stehen dem Auftraggeber dann nicht mehr zu.
2.3. Ergänzend gelten die Bestimmungen der ADSp sowie für die Haftung des Spediteurs bzw. der Lutter GmbH die Logistik-AGB in jeweils neuester Fassung.
3. Kosten für zollamtliche Abwicklung
3.1. Der Auftraggeber trägt neben den Kosten für die zollamtliche Abwicklung sämtliche Bußgelder und Einfuhrabgaben, die in Verbindung mit dem Auftrag entstanden sind und deren Verschulden nicht bei der Lutter GmbH liegt.
3.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.
4. Versicherung des Gutes
4.1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sein Gut über seine Versicherung versichert ist. Dies gilt explizit für die Lagerung und den Transport. Die Lutter GmbH kann das Gut versichern, wenn der Auftraggeber sie vor Übergabe des Gutes explizit damit beauftragt. In diesem Fall darf die Zustellung bei der Lutter GmbH erst erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung der Versicherung durch die Lutter GmbH vorliegt.
4.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.
5. Haftung der Lutter GmbH
5.1. Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
5.2. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden durch höhere Gewalt oder Schäden, die ohne sein Verschulden eingetreten sind, ist ausgeschlossen.
5.3. Die Höhe des Schadenersatzes für beschädigte oder verloren gegangene Ware orientiert sich grundsätzlich am Wiederbeschaffungswert der Ware.
5.4. Die vor- und nachstehenden Haftungsregelungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer, die Mitarbeiter und sonstige Erfüllungshilfen des Auftragnehmers.
5.5. Der Auftragnehmer hat in seinem Namen eine Transport- und Warenversicherung bei der Hans L. Grauerholz GmbH abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall beträgt derzeit 15% des Schadensfalls bis zu einem Maximalwert von 2.500 €.
5.6. Soweit der Auftragnehmer für von ihm schuldhaft verursachte Schäden haftet, wird der Höchstbetrag des von dem Auftragnehmer für Güter- und Vermögensschäden bei nationalen Transporten im Sinne von § 449 HGB zu ersetzenden Schadens auf 40 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung begrenzt. Bei grenzüberschreitenden Gütertransporten mit Kraftfahrzeugen auf der Straße gilt die Haftungsbegrenzung nach CMR. Die Lagerhalterhaftung des Auftragnehmers wird gemäß ADSp auf 8,33 SZR je kg, höchstens aber auf EUR 35.000,00 beschränkt.
5.7. Der Schadensfall wird vom Auftragnehmer bearbeitet. Soweit in der Versicherung des Auftragnehmers eine Selbstbeteiligung vereinbart ist und die Selbstbeteiligung von der Zahlung der Versicherung in Abzug gebracht wird, ist diese an den Auftragnehmer zu erstatten, sofern nicht ein Verpackungsfehler vorliegt oder eine Weisung des Auftraggebers bei der Auftragsausführung missachtet wurde.
6. Vergütung
6.1. Die Rechnungstellung durch die Lutter GmbH erfolgt in EURO und Rechnungen sind in EURO zu begleichen. Werden die Leistungen in fremder Währung beglichen, hat der Auftraggeber etwaige Gebühren der Zahlungsinstitute zu übernehmen.
7. Abweichende Vereinbarungen
7.1. Jegliche abweichende Vereinbarung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Lutter GmbH.
8. Änderungen dieser AGBs
8.1. Die Lutter GmbH behält sich etwaige Änderungen dieser AGB aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer Rechtsprechung, veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse und Erweiterung der Geschäftsfelder vor.
8.2. Etwaige Änderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt unter Verweis darauf, dass dieser binnen einer angemessenen Frist widersprechen kann. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der genannten Frist widerspricht, gilt die Änderung als durch den Auftraggeber angenommen.
9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9.1. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, der Sitz der Lutter GmbH.
9.2. Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht.